Freitag, 17. Dezember 2021

Alltägliches (169)

Häusliche Gewalt und das Schweigen der Polizei

Gestern Abend bin ich Augen- und Ohrenzeuge häuslicher Gewalt geworden. Eine Frau und ein Mann gingen aufeinander los, eine ältere Dame stand hilflos daneben. Um noch Schlimmeres zu verhindern, kündigte ich an: "Ich rufe die Polizei." Der Streit tobte weiter.

Ich wählte die 112, ein Polizeibeamter meldete sich, ich bat um sofortiges Einschreiten der Polizei, ließ den Beamten per Handy an der Geräuschkulisse teilhaben. Seine Reaktion: "Sie haben da wohl ein Problem."

Das von der Polizei wohl als gering eingeschätzt worden ist. Nach der Trennung der Streithenne und des Streithahns wartete ich vergeblich auf den Streifenwagen. Ich bekam auch keinen Rückruf. Niemand erkundigte sich danach, ob sich die Lage wieder beruhigt hatte. 

Häusliche Gewalt umfasst alle Formen physischer, sexueller und/oder psychischer Gewalt zwischen Personen in zumeist häuslicher Gemeinschaft.

Dabei spielt es keine Rolle, ob die Personen in Ehe, eingetragener Partnerschaft oder einfach nur so zusammenleben, welche sexuelle Orientierung vorliegt oder ob es sich um eine Gemeinschaft mehrerer Generationen handelt. Wichtig ist, dass es sich um eine Beziehung handelt (die noch besteht, in Auflösung befindlich ist oder seit einiger Zeit aufgelöst ist). Der Ort des Geschehens kann dabei auch außerhalb der Wohnung liegen, z.B. Straße, Geschäft und Arbeitsstelle, häufig ist jedoch die Wohnung selbst der Tatort.

Häusliche Gewalt umfasst alle Formen physischer, sexueller und/oder psychischer Gewalt zwischen Personen in zumeist häuslicher Gemeinschaft.

Dabei spielt es keine Rolle, ob die Personen in Ehe, eingetragener Partnerschaft oder einfach nur so zusammenleben, welche sexuelle Orientierung vorliegt oder ob es sich um eine Gemeinschaft mehrerer Generationen handelt. Wichtig ist, dass es sich um eine Beziehung handelt (die noch besteht, in Auflösung befindlich ist oder seit einiger Zeit aufgelöst ist). Der Ort des Geschehens kann dabei auch außerhalb der Wohnung liegen, z.B. Straße, Geschäft und Arbeitsstelle, häufig ist jedoch die Wohnung selbst der Tatort.

Häusliche Gewalt umfasst alle Formen physischer, sexueller und/oder psychischer Gewalt zwischen Personen in zumeist häuslicher Gemeinschaft.

Dabei spielt es keine Rolle, ob die Personen in Ehe, eingetragener Partnerschaft oder einfach nur so zusammenleben, welche sexuelle Orientierung vorliegt oder ob es sich um eine Gemeinschaft mehrerer Generationen handelt. Wichtig ist, dass es sich um eine Beziehung handelt (die noch besteht, in Auflösung befindlich ist oder seit einiger Zeit aufgelöst ist). Der Ort des Geschehens kann dabei auch außerhalb der Wohnung liegen, z.B. Straße, Geschäft und Arbeitsstelle, häufig ist jedoch die Wohnung selbst der Tatort.

Häusliche Gewalt umfasst alle Formen physischer, sexueller und/oder psychischer Gewalt zwischen Personen in zumeist häuslicher Gemeinschaft.

Dabei spielt es keine Rolle, ob die Personen in Ehe, eingetragener Partnerschaft oder einfach nur so zusammenleben, welche sexuelle Orientierung vorliegt oder ob es sich um eine Gemeinschaft mehrerer Generationen handelt. Wichtig ist, dass es sich um eine Beziehung handelt (die noch besteht, in Auflösung befindlich ist oder seit einiger Zeit aufgelöst ist). Der Ort des Geschehens kann dabei auch außerhalb der Wohnung liegen, z.B. Straße, Geschäft und Arbeitsstelle, häufig ist jedoch die Wohnung selbst der Tatort.

2 Kommentare:

  1. dazu schreibt auf den facebook-seiten des observers eine leserin nur ein wort: "traurig."

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  2. Die ältere Dame, die hilflos daneben gestanden hat, brachte mir gerade Kuchen vorbei :-) So viel haben sich die verantwortlichen Polizeibeamten nicht verdient...

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